Gar nichts. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich nach einer gesetzlich vorgegebenen Formal angepasst. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass die Ministerin in diesen Prozess eingegriffen hat. Nach allem, was bislang bekannt ist, sind die Beamten im Arbeitsministerium auch dieses Jahr genauso vorgegangen, wie sie es seit Jahrzehnten tun.