| Post Reply | RetroFed Forum Forum Index » Datenschutz - Privacy - Digitale Selbstverteidigung |
| Author | Message | ||
|---|---|---|---|
sp3ctre
feddit.org
sp3ctre@feddit.orgJoined: 2024-09-23 |
Link: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2026-07/kiel-mettenhof-polizei-hochhaus-dna-test-gxe Eben über diesen Link gestolpert und dachte mir, ich poste es mal. § 81h StPO erlaubt bei Verbrechen (Mindeststrafe > 1 Jahr) eine DNA-Reihenuntersuchung und da man hier wohl ein "versuchtes Tötungsdelikt" annimmt, ist es erstmal nicht ganz abwegig. Spannend ist, finde ich, aber die DNA-Reihenuntersuchung an sich: Die Polizei versucht hier also schon Druck aufzubauen, um möglichst viele zur DNA-Entnahme zu bewegen. Wenn der Teilnehmerkreis groß genug (bzw. der Verweigererkreis klein genug) ist, fällt die Freiwilligkeit für die Verweigerer. Auch interessant: Lässt sich z.B. der unwissende Vater des Täters/der Täterin hier testen, kann diese Probe als Beinahetreffer den eigenen Sohn/die eigene Tochter belasten. Finde ich schon interessant, was man sich so alles einfallen lässt. Und wer würde schon verweigern, wenn er doch "nichts zu verbergen hat"? ;) |
||
| 3 Original | |||
| Post Reply |
Back to top |