| Post Reply | RetroFed Forum Forum Index » Ahnenforschung |
| Author | Message | ||
|---|---|---|---|
|
lokalhorst
feddit.org
lokalhorst@feddit.org Joined: 2026-04-25 |
Bildquelle: Landesarchiv NRW Abteilung OWL, Standesamt Lüdinghausen-Stadt Da die Frage aufgekommen ist und ich hier nicht nur News posten möchte, sondern auch ein wenig Wissen teilen möchte, hier mal ein kleiner Text zum Thema "Personenstand". Falls ihr irgendwelche Fragen habt, nur her damit! Wenn euch das Format gefällt, kann ich sicherlich auch mal etwas zu anderen Themen vll. Kirchenbüchern machen. Was ist ein Personenstand?Da zitiere ich mal Wikipedia, die kann das besser als ich: "Personenstand oder – schweizerisch – Zivilstand (französisch état civil) ist die sich aus den Merkmalen des Familienrechts ergebende Stellung einer Person innerhalb der Rechtsordnung einschließlich ihres Namens. Sie werden benötigt im Personenstandsfall, gewissen amtlich relevanten Vorgängen bei der bürgerlichen Beurkundung. Die einzelnen Angaben sind die Personenstandsdaten einer Person." Was sind Personenstandsdaten?Personenstandsdaten sind Kern des Melderegisters und finden sich in Personenstandsurkunden wie Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden, sowie in Sterbebüchern und ähnlichen Dokumenten. Sie werden in Deutschland von den Standesämtern beurkundet und aufbewahrt. Da sie die traditionell "wichtigsten" Ereignisse im Leben dokumentieren, sind sie von hoher Relevanz für die Ahnenforschung. Sie Personenstandsurkunden enthalten aber nicht nur Informationen zu den beurkundeten Personen, sondern geben Aufschluss über ihre Verwandten und eventuelle Lebensverhältnisse. Folgende Daten kann man den Urkunden entnehmen: Vor- und Nachnamen, Alter, Geburtsdaten, Beruf, Wohnort, Geburtsort, Zeugen, Namen der Eltern und letzter Wohnort (bei Heiratsurkunde) etc. Die Angaben unterscheiden sich je nach Urkundentyp und auch Standesamt, aber es wird klar warum die Urkunden für die Familienforschung so interessant sind. Seit wann gibt es Personenstandsurkunden?Offiziell seit dem 01.01.1876 im gesamten Deutschen Reich. Die Gesetzgebung hat sich immer mal wieder verändert, aber für die Familienforschung ist relevant, dass wir ab 1875 flächendeckend Urkunden zur Verfügung haben. Eine Ausnahme bildet das Rheinland oder die ehemalige "Rheinprovinz" - in der Wie komme ich an Personenstandsurkunden?Wir müssen 2 Fälle unterscheiden - Schutzfrist abgelaufen, ja oder nein. Nach dem Ablaufen der Schutzfrist werden die Urkunden von den Standesämtern an das zuständige kommunale Archiv zur Aufbewahrung übergeben, in der Regel sind das Stadt-, Amts- und Kreisarchive. Seid ihr also an älteren Urkunden interessiert, müsst ihr dort nachfragen, im besten Falle mit sovielen Informationen wie möglich. Was sind Erst- und Zweitschriften?Die Originale oder auch Erstschriften der Zivilstandsregister bis 1875 und der Personenstandsregister ab 1876 werden in der Regel in den kommunalen Kreis-, Amts- oder Stadtarchiven aufbewahrt. Diese Archive sind die wertvollsten Quellen, denn die Urkunden erhalten in der Regel wertvolle "Randvermerke". Hat bspw. jemand geheiratet, Kinder bekommen oder ist verstorben, so wurden diese Daten auf den originalen Urkunden oft nachgetragen. Die Arbeit in den kommunalen Archiven ist also zu bevorzugen, allerdings ist sie auch wesentlich aufwendiger. Die kommunalen Archive unterscheiden sich teilweise deutlich bzgl. Personal, Ausstattung, Öffnungszeiten, Erreichbarkeit und Kosten. Andere Archive sind aufgrund von Schäden nicht oder nur eingeschränkt nutzbar, so z.B. die Stadtarchive in Köln (Einsturz des historischen Archivs 2009) oder Stolberg (Überflutung bei der Ahrtal-Katastrophe 2021). Die Landesarchive bewahren die Zweitschriften der Urkunden auf, sodass es quasi immer |
||
| 6 Original | |||
| Post Reply |
Back to top |