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Bayerischer Strafvollzug: Kein Recht auf vegane Kost hinter Gittern
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Ein Inhaftierter in Bayern hat kein Anrecht auf vegane Kost. Das hat das oberste Landesgericht im Freistaat entschieden. Im konkreten Fall beantragte ein zu einer fünfmonatigen Haftstrafe verurteilter Mann im Gefängnis vegane Mahlzeiten. Die JVA bot ihm stattdessen vegetarisches und laktosefreies Essen an und verwies darauf, dass er in der Anstalt auch auf eigene Kosten vegane Lebensmittel erwerben könne. Dieses Vorgehen sei nach Auffassung des Strafsenats rechtens, teilte eine Sprecherin des Landesgerichts mit.

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